Rechnungs- und Gutschrift-Formulare für ausländische Kunden der europäischen Union wurden um den Text ‘… umsatzsteuerbefreit gemäß §4 Nr. 1a UstG …’ und die Umsatzsteuer-Nummer erweitert.
Monat: August 2010
Neues Feld Mwst.-Satz bei Adressen
Erweiterung der Adressen-Verwaltung um das Feld Mwst.-Satz zur Eingabe eines adress-spezifischen Mehrwertsteuersatzes. Dieser ist nur bei Verkaufs-Belegen von Bedeutung und hat dort Vorrang vor ländertyp- und artikelabhängigen Mehrwertsteuersätzen. Auf diese Weise kann man ausländischen Kunden innerhalb der europäischen Union automatisch Mehrwertsteuer berechnen, wenn diese keine Umsatzsteuer-Identnummer haben. Hat ein ausländischer Kunde innerhalb der europäischen Union keine Umsatzsteuer-Identnummer und keinen adress-spezifischen Mehrwertsteuersatz, so erhält man beim Anlegen eines Verkaufs-Beleges einen entsprechenden Warnhinweis.