Bisher konnte man an der abweichenden Rechnungsadresse eines Vorgangs-Beleges, sofern eine solche eingetragen ist, ein Fibu-Häkchen setzen. Dies sorgte dafür, dass in der Fibu-Ausgabe diese abweichende Adresse mit ihrer Debitorennummer verwendet wird.
Die Registerkarte ‘Abweichende Rechnungsadressen‘ der Adressenverwaltung wurde neben dem Button ‘Haupt-Objekt’ um den Button ‘Fibu’ erweitert. Damit kann man jetzt für alle abweichenden Rechnungsadressen vorbelegen, ob bei ihrer Verwendung das Fibu-Häkchen am Beleg automatisch mitgesetzt werden soll.
Neben beliebig vielen abweichenden Rechnungs-Adressen, von denen genau eine Haupt-Objekt sein kann, kann man einer Adresse zusätzlich genau eine Zentralzahler-Adresse zuweisen.
Wird beides hinterlegt, so entsteht ein Beleg mit der als Haupt-Objekt gekennzeichneten abweichenden Rechnungs-Adresse und der Zentralzahler-Adresse. Letztere ist in diesem Falle rein informativ und hat keine Einflüsse auf den Beleg.
Die Adressenverwaltung wurde neben der Zentralzahler-Adresse-Auswahl auch um ein Häkchen ‘Fibu’ für Zentralzahler erweitert.
Zusätzlich wurde auch die Menüfunktion Vorgangs-Belege neben der Zentralzahler-Adressen-Auswahl um ein Fibu-Häkchen erweitert. Wird eine Zentralzahler-Adresse mit Fibu-Häkchen in einen Vorgang übernommen, so wird dort auch das Häkchen ‘Fibu’ am Zentralzahler gesetzt.
Wird ein Beleg angelegt, bei dem sowohl die als Haupt-Objekt gekennzeichnete abweichende Rechnungs-Adresse und die Zentralzahler-Adresse übernommen werden und sind beide in der Adressverwaltung mit Fibu gekennzeichnet, so wird kommentarlos nur das Fibu-Häkchen der Zentralzahler-Adresse am Vorgang gesetzt. Am einem Vorgangs-Beleg können nicht beide Fibu-Häkchen gemeinsam gesetzt werden.
Wenn bisher das Fibu-Häkchen der abweichenden Rechnungs-Adresse des Beleges gesetzt war, wurde bei Änderung des Fibu-Häkchens geprüft, ob bereits Zahlungen vorhanden sind. Wenn ja, wurde eine Warnung angezeigt, da ggf. Bankdaten der Zahlungen nicht zur nach der Änderung relevanten Adresse passen.
Diese Prüfung wurde mit gleicher Logik für das neue Fibu-Häkchen der Zentralzahler-Adresse übernommen.
Wird eine neue Position angelegt, so wird der Default-Mehrwertsteuersatz der für die Fibu relevanten Adresse genommen, d.h. je nach gesetztem Fibu-Häkchen am Zentralzahler bzw. der abweichenden Rechnungs-Adresse.
Zusätzlich werden bei einer Neu-Auswahl die entsprechenden Mehrwertsteuersätze zur Auswahl angeboten.
Beim Einlesen der Daten in die Fibu-Ausgabe wird für die Debitorennummer die beschriebene Logik angewandt.