Steuereinbehalt

Die Auftragsbearbeitung der ERP-Software easyWinArt erhält eine neue Funktionalität zum Abzug eines Steuereinbehaltes in der Belegverwaltung.

In vielen Ländern der Europäischen Union ist insbesondere für Dienstleistungen ein Steuereinbehalt gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Steuereinbehalt wird in easyWinArt wie folgt realisiert:

Nach Setzen des Konfigurations-Schalters ‘Steuereinbehalt aktivieren‘ im Register ‘Belege‘ der Mandanten-Konfiguration wird im Register ‘Gesamt-Konditionen‘ der Beleg-Verwaltung die Groupbox ‘Steuereinbehalt‘ sichtbar. Dort kann ein ‘Steuereinbehalts-Prozentsatz‘ eingegeben werden. Über den ‘Netto-Verkaufswert‘ der Gesamtkonditionen wird automatisch ein ‘Steuereinbehalts-Wert‘ errechnet und angezeigt. Der ‘Brutto-Verkaufswert‘ der Gesamtkonditionen wird automatisch um den Steuereinbehalts-Wert vermindert. Dabei werden auch alle anderen vom Brutto-Verkaufswert des Beleges abhängigen Felder automatisch angepasst: Effektive und offene Beleg-Werte, von den Zahlungskonditionen abhängige Skonto-Werte, Summe geplanter, angewiesener und abgebuchter Zahlungen, A’Konto-Abzüge usw.

Die Steuereinbehalts-Logik arbeitet auch im Zusammenspiel mit bis zu drei gleichzeitigen Mehrwertsteuersätzen und Beleg-Rabatten. Beim Ändern von Beleg-Positionen und bei der Preisfindung wird der Steuereinbehalt automatisch berücksichtigt.

Beim Kopieren, Teil- und Gesamt-Pushen eines Beleges bleibt der Steuereinbehalt erhalten. Beim Sammel-Pushen eines Beleges wird der Steuereinbehalt zunächst zurückgesetzt und muss neu eingegeben werden.

Alle Beleg-Druck-Formulare wurden um den Steuereinbehalt erweitert: Gesamtsumme gleich Nettosumme plus Mehrwertsteuer minus Steuereinbehalt.