Verbesserung des Exports für Datev Unternehmen Online
Durch eine Erweiterung des Kassenbuches werden jetzt auch DMS Einträge aus dem Kassenbuch über die Datev Unternehmen Online Schnittstelle exportiert.
Programm-Version des Updates:
5.4712.3009.22
Durch eine Erweiterung des Kassenbuches werden jetzt auch DMS Einträge aus dem Kassenbuch über die Datev Unternehmen Online Schnittstelle exportiert.
Programm-Version des Updates:
5.4712.3009.22
Der Artikel-Import wurde um weitere Mengeneinheiten ergänzt und Umrechnungsfaktoren werden beim Update des Artikels übernommen.
Programm-Version des Updates:
5.4710.1409.22
Es ist möglich das Textboxen nicht angezeigt wurden, dies wurde behoben.
An der Menüfunktion Vorgangspositionen findet man nun eine Eingabemaske für die Lieferanten-Vorbelegung.
Es wurde ein neuer Konfigurations-Schalter eingeführt, um bei zusammengefassten Buchungen einen bestimmten Buchungstext zu verwenden.
Programm-Version des Updates:
5.4708.1309.22
Bei der Berechnung der Skonto-Werte konnte es zu Fehlern kommen, dies wurde behoben.
Programm-Version des Updates:
5.4702.3008.22
Der E-Mail Header wird um die Message ID ergänzt, wenn dies nicht automatisch erfolgt.
Programm-Version des Updates:
5.4700.2608.22
Die Funktion des Mandanten Konfigurations-Schalters zur Übertragung von Einmallieferadressen bei auftragsbezogenen Bestellungen wurde eingeführt.
Programm-Version des Updates:
5.4699.2508.22
Der Artikel-Import-Direkt berücksichtigt bei der Datenübernahme jetzt auch den Adress-Rabatt.
Programm-Version des Updates:
5.4692.1108.22
Bei bestimmten Zeichenkombinationen im Dateinamen konnte es zu Problemen in der DMS-Vorschau kommen. Diese wurden behoben.
Wenn eine Teilmenge ausgewählt wurde, konnte es in der Auswahlspalte zu Problemen kommen. Dies wurde behoben.
Programm-Version des Updates:
5.4689.2807.22
Es wurde ein neuer Mandanten-Konfigurations-Schalter eingerichtet, um einzustellen, ob externe Dokumente mitberücksichtigt werden sollen.
Programm-Version des Updates:
5.4688.2607.22
Bei der Umrechnung des Brutto-Preises werden wieder die korrekten MwSt-Sätze berücksichtigt.
Wenn die Menüfunktion „MwStSätze“ beendet wird, erscheint jetzt eine Hinweismeldung, die anzeigt, wenn in dem aktuellen Ländertyp kein Haupt-MwSt-Satz konfiguriert ist.
Programm-Version des Updates:
5.4687.1307.22
Die Mandaten-Verwaltung wurde um das Feld “Splitgröße“ ergänzt. In dieser kann die maximale Größe der Zip-Archive eingestellt werden. Dies ist nötig, falls der Scheduler-Task “Backup“ aufgrund großen Datenvolumens nicht ausgeführt werden kann.
Programm-Version des Updates:
5.4685.707.22
In seltenen Fällen konnte es zu einem Fehler beim Speichern eines EwaComboBox-Eintrags kommen.
Programm-Version des Updates:
5.4684.407.22
Die Artikelkalkulation wurde um einen Parameter erweitert, der angibt welche Vorkalkulation gerade ausgeführt wird.
Programm-Version des Updates:
5.4682.2806.22
Die integrierte Reporting-Komponente List & Label Version 27 wurde von Service-Pack 2 auf Service-Pack 3 upgedatet.
Mit der neuesten Version von List & Label 27 kann aus der Vorschau heraus wieder exportiert werden.
Programm-Version des Updates:
5.4681.2306.22
Es wurde eine Option ergänzt, um die E-Mail-Kommunikation mit TLS 1.2 zu ermöglichen.
Der Lieferanten-Ansprechpartner wurde nicht korrekt übernommen, dies ist jetzt geändert.
Programm-Version des Updates:
5.4679.2206.22
Die bei einigen Kunden auftretenden Störungen während des Update Prozesses wurden behoben.
Programm-Version des Updates:
5.4678.806.22
Die Ermittlung der MwSt über die Beleg-Klasse wurde angepasst.
Programm-Version des Updates:
5.4675.3105.22
Die Ermittlung der MwSt.-Sätze wurde grundlegend überarbeitet. Für eine korrekte Ermittlung der MwSt. muss zunächst der Ort der Leistungserbringung bestimmt werden. Dazu wurde an der Vorgangs-Menüfunktion ein neues Feld „Ort der Leistungserbringung“ hinterlegt. Hier kann zwischen den Optionen „Beleg-Adresse“, „Lieferadresse“, „Einmallieferadresse“, „Rechnungsadresse“ und „Zentralzahler-Adresse“ ausgewählt werden.
Bisher war standardmäßig “Frei EU” (0%) für Transaktionen ins EU-Ausland von easyWinArt vorgesehen. Mit dem neuen Entwicklungsstand wird nun standardmäßig der MwSt.-Satz „Voll EU“ (in Deutschland derzeit 19%) für Transaktionen innerhalb der EU verwendet. Damit das Reverse-Charge-Verfahren greift, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
1. In den eigenen Firmendaten muss die eigene Ust.-ID eingetragen sein.
2. Das Land des Ortes der Leistungserbringung muss ungleich dem Land der eigenen Firma sein.
3. Die Adresse der Leistungserbringung muss über eine Ust.-ID verfügen.
4. Abweichender Mehrwertsteuer an der Adresse der Leistungserbringung muss leer sein.
Mit der Überarbeitung der MwSt.-Findung wurde auch das OSS-Verfahren vollständig für B2C-Transaktionen ins EU-Ausland implementiert. Dazu wurde an der Ländertypen-Menüfunktion ein Häkchen für „One-Stop-Shop“-Ländertypen ergänzt. Dort sind alle EU-Ausländer mit den jeweiligen MwSt.-Sätzen hinterlegt. OSS gilt ab der Überschreitung eines definierten Netto-Schwellen-Werts, der in der Mandanten-Konfiguration eingestellt wird. Üblicherweise liegt diese Schwelle bei 10.000€. Damit das OSS-Verfahren in Kraft tritt, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
1. OSS ist in der Mandanten-Konfiguration aktiviert
2. die OSS-Netto-Schwelle wurde innerhalb des Geschäftsjahres (in easyWinArt ab dem 01.01. des laufenden Jahres) überschritten
3. der Ort der Leistungserbringung liegt im EU-Ausland (relativ zum eigenen Firmensitz)
4. Die Adresse des Ortes der Leistungserbringung darf über keine Ust.-ID verfügen.
5. es handelt sich um eine B2C-Transaktion (Das Häkchen „Privatadresse“ an der Adresse des Ortes der Leistungserbringung ist gesetzt. Ausnahme dabei ist die Einmallieferanschrift. Diese ist nie privat, da es sich in der Regel um Messestände, Baustellen oder ähnliches handelt.)
Sind diese Bedingungen erfüllt, wählt easyWinArt automatisch den korrekten MwSt.-Satz des Ziellandes aus. Bitte beachten Sie, dass vom jeweiligen Haupt-MwSt.-Satz abweichende MwSt.-Sätze pro Land an den jeweiligen Artikeln eingestellt werden müssen (z.B. Lebensmittel o.ä.). Sollten Sie nicht sicher sein, welcher MwSt.-Satz für Ihre Artikel in welchen Ländern der richtige ist, hat die EU ein online Tool bereitgestellt, in dem Sie den korrekten MwSt.-Satz unter Angabe des HS-Codes (die ersten 6 Stellen der Zolltarifnummer) bestimmen können.
Programm-Version des Updates:
5.4674.3005.22
An der Artikel-Menüfunktion wurde ein Problem behoben, dass zu easyWinArt-Abstürzen geführt hat.
Programm-Version des Updates:
5.4673.2405.22
Die Anpassungen sind besonders relevant für Unternehmen, die über Kunden im EU-Ausland verfügen. Unsere überarbeiteten Funktionen werden Ihnen mit dem nächsten Update am 30. Mai 2022 um 18 Uhr bereitgestellt.
Für eine jeweils korrekte Ermittlung des Mehrwertsteuer-Satzes muss zunächst der Ort der Leistungserbringung bestimmt werden. Nach Ihrem Update finden Sie nun auf der easyWinArt Benutzeroberfläche (in der Vorgangs-Menüfunktion) ein neues Feld mit der Bezeichnung „Ort der Leistungserbringung“. Hier können Sie nun zwischen den Optionen „Beleg-Adresse“, „Lieferadresse“, „Einmallieferadresse“, „Rechnungsadresse“ und „Zentralzahler-Adresse“ auswählen.
Bisher war standardmäßig “Frei EU” (0%) für Transaktionen ins EU-Ausland von easyWinArt vorgesehen. Mit dem neuen Entwicklungsstand wird nun standardmäßig der MwSt.-Satz „Voll EU“ (in Deutschland derzeit 19%) für Transaktionen innerhalb der EU verwendet. Damit das Reverse-Charge-Verfahren greift, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
/// Kurzinformation zum „Reverse-Charge-Verfahren“ /// Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder auch Abzugsverfahren) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nach diesem Spezialfall muss der Leistungsempfänger (Kunde) und nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer entrichten. Quelle: www.haufe.de
In der Ländertypen-Menüfunktion sind nun alle EU-Länder mit den jeweiligen MwSt.-Sätzen hinterlegt. „One-Stop-Shop“ gilt ab der Überschreitung eines definierten Netto-Schwellen-Werts, der in der Mandanten-Konfiguration eingestellt wird. Üblicherweise liegt diese Schwelle bei 10.000€. Damit das One-Stop-Shop-Verfahren in Kraft tritt, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
Sind diese Bedingungen erfüllt, wählt easyWinArt automatisch den korrekten MwSt.-Satz des Ziellandes aus. Bitte beachten Sie, dass vom jeweiligen Haupt-MwSt.-Satz abweichende MwSt.-Sätze pro Land an den jeweiligen Artikeln eingestellt werden müssen (z.B. Lebensmittel o.ä.). Sollten Sie nicht sicher sein, welcher MwSt.-Satz für Ihre Artikel in welchen Ländern der Richtige ist, hat die EU ein Online-Tool bereitgestellt, mit dem Sie den korrekten MwSt.-Satz unter Angabe des HS-Codes (die ersten 6 Stellen der Zolltarifnummer) bestimmen können. Hier der Link zu diesem hilfreichen Tool: trade.ec.europa.eu/
/// Kurzinformation zum „One-Stop-Shop“ /// Das Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung ist die Weiterentwicklung des Verfahrens Mini-One-Stop-Shop. Es ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer, die im Inland ansässig sind. Sie ermöglicht es registrierten Unternehmen, ab dem 1. Juli 2021 ausgeführte und unter die Sonderregelung fallende Umsätze in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Quelle: www.bzst.de/